Was Mofa-, Moped-, Roller- und Motorradfahrer wissen sollten
Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die speziell die Anforderungen an Winterreifen betrifft. Die bisherige M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) allein ist dann nicht mehr ausreichend. Stattdessen müssen Winterreifen zusätzlich das Alpine-Symbol tragen. Dieses Symbol, ein stilisierter Berg mit einer Schneeflocke, steht für Reifen, die strenge Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit bei winterlichen Straßenverhältnissen erfüllen.
Für Mofa-, Moped-, Roller- und Motorradfahrer gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Diese Fahrzeugklassen sind von der neuen Regelung ausgenommen. Doch was bedeutet das konkret, und worauf sollten Fahrer solcher Fahrzeuge dennoch achten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Hintergrund: Die situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Die situative Winterreifenpflicht gemäß § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden dürfen, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgestattet sind. Winterreifen, die den Anforderungen des § 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen, müssen ab Oktober 2024 zwingend das Alpine-Symbol tragen. Dies gilt auch für zweispurige Fahrzeuge wie Dreiräder (z. B. Can-Am Spyder oder Piaggio Ape).
Ausnahmen von der Regelung: Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder
Während die meisten Kraftfahrzeuge von der Regelung betroffen sind, gibt es Ausnahmen, darunter:
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Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Mopeds und Roller.
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Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.
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Stapler gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
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Motorisierte Krankenfahrstühle.
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Einsatzfahrzeuge bestimmter Organisationen, sofern keine passenden Winterreifen verfügbar sind.
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Spezialfahrzeuge, für die keine geeigneten Winterreifen existieren.
Die Ausnahme für Motorräder und ähnliche Fahrzeuge bedeutet jedoch nicht, dass Fahrer sorglos bei winterlichen Bedingungen unterwegs sein können. Stattdessen gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Was bedeutet erhöhte Sorgfaltspflicht?
Für Fahrzeuge, die von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, müssen Fahrer vor der Fahrt sorgfältig prüfen:
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Ist die Fahrt notwendig? Bei extremen Straßenbedingungen sollten Fahrten nach Möglichkeit vermieden werden.
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Technischer Zustand des Fahrzeugs: Kontrollieren Sie Reifenprofil, Bremsen und Beleuchtung vor Fahrtantritt.
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Besondere Vorsicht bei der Fahrt: Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern. Die Glättegefahr ist für Zweiräder besonders hoch.
Tipps für sicheres Fahren im Winter
Auch wenn keine Winterreifen vorgeschrieben sind, können folgende Maßnahmen die Sicherheit für Mofa-, Moped-, Roller- und Motorradfahrer im Winter erhöhen:
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Winterreifen optional prüfen: Einige Hersteller bieten Winterreifen für Zweiräder an. Diese können bei Bedarf eine sinnvolle Investition sein.
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Profil und Reifenbeschaffenheit: Achten Sie darauf, dass die Reifen in gutem Zustand sind und über ausreichendes Profil verfügen.
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Schutz vor Kälte: Tragen Sie wärmende und wetterfeste Kleidung, um den Fokus auf die Straße zu behalten.
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Defensives Fahrverhalten: Planen Sie mehr Zeit ein, fahren Sie vorausschauend und vermeiden Sie plötzliche Bremsmanöver.
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Alternative Verkehrsmittel: Bei extremen Witterungsbedingungen kann es sinnvoll sein, auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Auto auszuweichen.
Fazit
Ab dem 1. Oktober 2024 ändern sich die Anforderungen an Winterreifen grundlegend – jedoch nicht für einspurige Fahrzeuge wie Mopeds, Roller und Motorräder. Dennoch bleibt die Verantwortung bei den Fahrern, ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wer sorgfältig plant, das Fahrzeug gut wartet und die Fahrweise an die Straßenverhältnisse anpasst, ist auch im Winter sicher unterwegs.