Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird; sie müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten: Kontaktieren Sie den Verkäufer so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, etwa Beleg, Rechnung oder Kontoauszug.
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