Batteriegesetz

Batterieentsorgung
Hinweise zur Batterieentsorgung 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien 
enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: 
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, 
die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager 
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: 
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben 
werden darf. 
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei 
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium 
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber. 


Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß 
§ 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu 
erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie 
zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel 
ausgewiesen. 


Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im 
Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese 
kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten. 
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung 
des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig. 


Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse. 


Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig. 


Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben 
werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und 
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-
Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten 
Sie das Batteriepfand von uns zurück.